Grundsteuer; Zahlung an die Gemeinde

Die Gemeinden erheben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zur Finanzierung ihrer Aufgaben Grundsteuer. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung der Bemessungsgrundlagen durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Burkhardt, Vincenz

Kasse, Steuern und Gebühren

Ansprechpartner für Umsatzsteuer und Körperschaftssteuer;
Abrechnung von Verbrauchsgebühren, Kleineinleiterabgabe, Grundsteuer, Gewerbesteuer und Hundesteuer

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Träg, Jürgen

Abteilungsleiter der Abteilung „Kasse, Steuern und Gebühren” und stellv. Geschäftsstellenleiter

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